Opfer einer Verleumdung können mitunter Schmerzensgeld beanspruchen.
Unbedachte Äußerungen und auch ehrenrührige Behauptungen, die nicht bewiesen werden können, fallen schnell unter den Straftatbestand der Verleumdung und können den Täter teuer zu stehen kommen. Ihm drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Täter für die Verleumdung auch Schmerzensgeld zahlen.
Unter welchen Voraussetzungen gibt es bei Verleumdung Schmerzensgeld?
Im Zivilrecht herrscht der Grundsatz, dass bei einer Rechtsgutsverletzung nur der materielle Schaden ersetzt ersetzt wird. Schadensersatz für immaterielle Schäden ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Ausnahmsweise wird nach § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch der immaterielle Schaden ersetzt, wenn jemand am Körper, an seiner Gesundheit, seiner Freiheit oder seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzt wurde.
Bevor der Betroffene für eine Verleumdung Schmerzensgeld beanspruchen kann, muss immer geprüft werden, ob ein Ausgleich oder eine Beseitigung des Schadens auf andere Weise möglich ist. Alternativen sind neben einem Unterlassungsanspruch der Anspruch auf Widerruf bzw. Richtigstellung und die Gegendarstellung.
Wenn ein Ausgleich nicht allein durch diese Ansprüche erreicht werden kann, kommt ein Schmerzensgeldanspruch in Betracht.
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