www.facebook.com/Reputationsmanager - Reputation Management mit Negativ SEO zeigt sofortige Ergebnisse bei negativer Berichterstattung.

Dienstag, 27. Dezember 2022

Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen entfernen.

Im Internet lassen sich so manche Nutzer zu Aussagen hinreißen, die sie von Angesicht zu Angesicht so nicht äußern würden. Eine Verleumdung zielt immer darauf ab, die Ehre der jeweiligen Person zu verletzten.


Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen können Ihr Image oder Ihr Geschäft schädigen, Ihre Karriere beenden oder rechtliche Konsequenzen auslösen. Z.B. peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken. Adhoc-Interventionen und Krisenkommunikation bei Shitstorms oder Shitlinking können bleibende Schäden vermeiden. 

Reagieren Sie, bevor Ihr Leumund beschädigt oder Ihr Geschäft ruiniert ist.



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Dienstag, 29. November 2022

Rechtfertigt eine Verleumdung ein Schmerzensgeld?

Geschichten aus der Gerüchteküche verbreiten sich meist wie ein Lauffeuer, vor allem, wenn sie im Internet veröffentlicht und geteilt werden. Der entsprechende Button „Teilen“ oder „Posten“ ist schnell gedrückt. Und doch ist Vorsicht geboten. 


Opfer einer Verleumdung können mitunter Schmerzensgeld beanspruchen. Unbedachte Äußerungen und auch ehrenrührige Behauptungen, die nicht bewiesen werden können, fallen schnell unter den Straftatbestand der Verleumdung und können den Täter teuer zu stehen kommen. Ihm drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Täter für die Verleumdung auch Schmerzensgeld zahlen.

Unter welchen Voraussetzungen gibt es bei Verleumdung Schmerzensgeld? Im Zivilrecht herrscht der Grundsatz, dass bei einer Rechtsgutsverletzung nur der materielle Schaden ersetzt ersetzt wird. Schadensersatz für immaterielle Schäden ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmsweise wird nach § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch der immaterielle Schaden ersetzt, wenn jemand am Körper, an seiner Gesundheit, seiner Freiheit oder seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzt wurde.

Bevor der Betroffene für eine Verleumdung Schmerzensgeld beanspruchen kann, muss immer geprüft werden, ob ein Ausgleich oder eine Beseitigung des Schadens auf andere Weise möglich ist. Alternativen sind neben einem Unterlassungsanspruch der Anspruch auf Widerruf bzw. Richtigstellung und die Gegendarstellung. Wenn ein Ausgleich nicht allein durch diese Ansprüche erreicht werden kann, kommt ein Schmerzensgeldanspruch in Betracht.

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Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen?

Donnerstag, 20. Oktober 2022

Wie lösche ich einen negativen Eintrag? Reputationsmanagement und SEO

Online Reputationsmanagement – Was ist das überhaupt? 


Die Möglichkeiten für die Nutzer, ihre Meinung öffentlich zu publizieren, sind durch das Internet in den letzten Jahren stark gewachsen. Im Rahmen der Suchmaschinen-Recherche können die Meinungen von anderen potentiellen Kunden so ohne großen Aufwand gefunden werden. Es lässt sich aufgrund dieser Entwicklungen kaum vermeiden, dass auch emotionsgeladene und negative Meinungen über das World Wide Web verbreitet und langfristig dokumentiert werden. 

Dadurch entsteht jedoch die Gefahr, dass die Klick- und Kaufentscheidungen anderer potentieller Kunden negativ beeinflusst werden und so den Erfolg des Unternehmens maßgeblich beeinträchtigen. Um gegen diese Effekte wirkungsvoll vorgehen zu können, muss ein professionelles Reputationsmanagement auch den SEO-Bereich umfassen.


Zwischen dem Reputationsmanagement und SEO besteht ein enger Zusammenhang, über den sich viele Unternehmen nicht bewusst sind. Wird etwa der Name eines Unternehmens mit negativen Ergebnissen in den Suchmaschinen verbunden, kann ein großer finanzieller Schaden entstehen. Konkret ist damit das folgende Szenario gemeint: Sind in den Top 10 Ergebnissen von Google und Co. negative Beiträge zu finden oder weist eine Webseite ein Ranking für falsche Keywords auf, muss umgehend gehandelt werden. Ein derartiges Problem kann nämlich im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Verkaufszahlen eines Unternehmens drastisch sinken.

Das Entfernen von negativen Suchergebnissen 


Um eine Entfernung der unerwünschten Verbindungen zu erzielen, müssen die jeweiligen Verlinkungen verdrängt werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist es nötig, alternative Ergebnisse zu ranken. Zum Beispiel kann dies durch die eigene Unternehmenswebseite oder themenverwandte Seiten geschehen. Auf diese Art und Weise ist es möglich, Schritt für Schritt die Suchmaschinenresultate zu säubern, um die Reputation im Internet wieder positiv zu gestalten. 

Dabei ist es empfehlenswert, im ersten Schritt Prioritäten zu setzen und die Keywords in den Fokus zu rücken, die sich durch ein besonders hohes Suchvolumen auszeichnen. Nach diesen Vorbereitungen können auch einzelne Unterseiten oder Startseiten so optimiert werden, dass die negativen Suchergebnisse nicht mehr im vorderen Bereich der Suchergebnisse zu finden sind. 

Diese Ausführungen machen bereits klar, dass sich das Reputationsmanagement im SEO-Bereich überaus komplex gestaltet und einige Kontrollen und Analysen voraussetzt. Unternehmen sollten deswegen auf die Zusammenarbeit mit kompetenten Dienstleistern in diesem Bereich nicht verzichten.

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Donnerstag, 16. Juni 2022

Antragsformular zur Entfernung personenbezogener Daten

Aus Datenschutzgründen hast du unter Umständen das Recht zu beantragen, dass bestimmte personenbezogene Daten zu deiner Person gelöscht werden. Mit diesem Formular kannst du beantragen, dass bestimmte Suchergebnisse, in denen dein Name genannt wird, aus der Google Suche entfernt werden. 


Google LLC ist verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Ermittlung von Suchergebnissen in der Google Suche durchgeführt wird. Ferner ist Google LLC verantwortlich für die Bearbeitung von Anträgen zur Entfernung von Inhalten aus den Suchergebnissen, die über dieses Formular gesendet werden. 

Wenn du beantragen möchtest, dass personenbezogene Daten aus einem anderen Google-Produkt gelöscht werden, verwende dazu bitte das entsprechende Formular. Du findest dieses über die Seite Inhalte aus dem Google-Index entfernen. Wenn du beispielsweise möchtest, dass deine personenbezogenen Daten aus Blogger gelöscht werden, stelle deinen Antrag über das entsprechende Blogger-Formular. 

Bei der Bearbeitung deines Antrags wägen wir deine Datenschutzrechte als Einzelperson gegen das öffentliche Interesse an den Informationen und das Recht auf Informationsverbreitung ab. So lehnen wir zum Beispiel einen Antrag möglicherweise ab, wenn er finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Amtsträgern zum Gegenstand hat. 

Reputation Management mit Negativ Seo wird eingesetzt bei Rufmord, Verleumdungen,Beleidigungen und entfernen von Bilddateien sowie illegalen Blogs.

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